Schulfrucht

Schulfrucht

Im Rahmen des Schulobst- und -gemüseprogramms können Kinder in Kindergärten, Häusern für Kinder und den Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grund- und Förderschulen in Bayern durchschnittlich einmal pro Schulwoche kostenlos eine Portion Obst oder Gemüse erhalten. Ziel des Programms ist es, die Wertschätzung für Obst und Gemüse bei Kindern zu steigern und die Entwicklung eines gesundheitsförderlichen Ernährungsverhaltens zu unterstützen.

Die Landesanstalt für Landwirtschaft ist für die Zulassung der Schulobst- und -gemüselieferanten und die verwaltungstechnische Abwicklung des Schulobst- und -gemüseprogramms in Bayern zuständig.

Bayerisches Schulobst- und -gemüseprogramm mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Gemeinschaft

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